Regionales Entwicklungskonzept Harzweserland
Grundlage für den LEADER-Prozess ist das Regionale Entwicklungskonzept, das in einem Beteiligungsprozess erarbeitet wurde.
Das Regionale Entwicklungskonzept ermöglicht für Projekte im Harzweserland Förderquoten von bis zu 80 %. Die maximal mögliche Zuwendungshöhe liegt bei 200.000 Euro je Projekt. Bei privaten Projektträger*innen muss dabei unabhängig von der Förderquote mindestens ein Viertel des voraussichtlichen EU-Förderbetrages mit öffentlichen Mitteln ergänzt (kofinanziert) werden. Als öffentliche Mittel gelten Gelder aus dem Landkreis, Ihrer Kommune oder sonstigen Institutionen, die vollständig durch die öffentliche Hand getragen werden.
Der Landkreis Northeim übernimmt bis zu 25 % der restlichen Projektkosten, wenn dieses mehrere kreisangehörige Kommunen betrifft. Für eine Wirkung auf das gesamte Kreisgebiet kann diese Förderung sogar 35 % betragen.